
Objektschutz
• Inspektion von Innen- und Außenanlagen
• Patrouillieren
• Protokollierung von Anomalien
• Portier und Rezeption
• Schließservice
• Anlagensicherheit und Wachdienst
und viel mehr.
Wieso Objektschutz?
Die Kriminalität ist erfinderisch und findet leider zu oft ihren Weg. Zu den meisten Straftaten, die in Deutschland verübt wurden, gehören Diebstahl- und Raubdelikte. Allein in Deutschland gab es im Jahr 2018 über 80.000 Wohnungseinbrüche.
Schützen Sie sich jetzt!
Das H-SEC Team steht Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung.


Jetzt schützen
Ob Produktionsanlagen, Parkplätze, öffentliche Einrichtungen, private Haushalte, Grundstücksflächen oder Firmengebäude – wir garantieren Ihnen eine effektive Absicherung, die Unbefugte fern hält.
Brandwache
Ein Brand in einem Objekt oder bei einer Veranstaltung verursacht neben immensen Sachschäden durch Flammen und Löschwasser insbesondere große Gefahren für Mitarbeiter und Besucher. Brandsicherheitswachen, die sogenannten Brandwachen, stellen sicher, dass es durch Beseitigung von Brandlasten zu keinem Brand kommt, bzw. leiten im Brandfall sofort Gegenmaßnahmen ein und unterstützen, wenn nötig den Ablauf der Evakuierung.

Die Brandsicherheitswachen sind für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz zuständig. Unter vorbeugenden Brandschutz fallen unter anderem die folgenden Maßnahmen:
• Die Entstehung eines Brandes vorbeugen
• Die Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen
• Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen
• Wirksame Löscharbeiten ermöglichen
Unsere Brandsicherheitswachen stellen wir für die folgenden Einsatzbereiche:
• Brandwache auf Baustellen & in Industrieanlagen
• Brandwache bei Veranstaltungen und auf Messen
• Brandwache bei feuergefährlichen Arbeiten
• Brandwache bei Lagerung von Gefahrstoffen
• Brand- und Sicherungsposten
• Brandwache bei Ausfall der Brandmeldeanlage (BMA)
• Brandwache bei Ausfall der Sprinkleranlagen
• Brandwache bei Austausch von Rauch- & Brandmeldern
Weiterhin möchten wir darauf aufmerksam machen, dass seine Brandsicherheitswache in der Versammlungsstättenverordnung unter bestimmten Voraussetzungen gefordert (siehe § 41 MVStättV) wird:
Dies ist der Fall bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr; oder bei Veranstaltungen auf Großbühnen oder Szenenflächen mit mehr als 200 qm.
Durch Inspektionsrundgänge, Fahrten und allen dazu gehörigen Sicherheitsmaßnahmen, die unser Sicherheitspersonal zu jeder Tages- und Nachtzeit durchführt, schützen wir Ihre Einrichtung vor Einbrechern und Unbefugten .
Bei Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren.